4 were here. (2) Einem negativen Coronavirus-Testnachweis im Sinne dieser Verordnung steht die Vorlage eines Coronavirus-Impfnachweises nach § 2 Absatz 5 oder eines Genesenennachweises nach § 2 Absatz 6 gleich. (3) Im Übrigen sind Volksfeste untersagt. entgegen § 14a Absatz 2 Nummer 5 Personen mit den typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus nach § 2 Absatz 8 vermittelt oder diese nicht von der Inanspruchnahme der sexuellen Dienstleistung ausschließt oder die Symptomfreiheit nicht vorher abklärt. 46j. die Teilnahme ist nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises nach § 10h gestattet. ambulante Dienste der Eingliederungshilfe. Die Corona-Pandemie hat Deutschland weiter fest im Griff. (2) Das Schutzkonzept muss darüber hinaus Konkretisierungen zur. (3) Für Sauna- und Dampfbadeinrichtungen gelten die Vorgaben nach Absatz 2 entsprechend. § 17 Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen. Corona: Nachrichten rund um Themen wie Regeln, Lockerungen und Impfungen für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. (2) Die Polizei kann im Einzelfall auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen eine räumlich begrenzte Maskenpflicht nach § 8 anordnen, wenn dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn das Abstandsgebot nach § 3 durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann. Die weltweite Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei. entgegen § 14a Absatz 2 Nummer 4 Prostituierte oder Kundinnen und Kunden ohne vorherige telefonische oder digitale Terminvereinbarung vermittelt. 24i. entgegen § 18 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 10j Absatz 1 Satz 1 Nummern 3 und 4 als Betreiberin oder Betreiber eines zoologischen oder botanischen Gartens oder eines Tierparks nach dem Zwei-G-Zugangsmodell nicht sicherstellt, dass während des Betriebs ausschließlich Personen anwesend sind, die über einen Coronavirus-Impfnachweis nach § 2 Absatz 5 oder einen Genesenennachweis nach § 2 Absatz 6 verfügen oder das 18. (2) Für alle Beschäftigten sind die allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften und -standards in Verbindung mit der branchenspezifischen Konkretisierung des Unfallversicherungsträgers umzusetzen, soweit in dieser Verordnung nicht Abweichendes geregelt ist. die Testungen sind unter Angabe der Personendaten in verkörperter oder digitaler Form zu dokumentieren (Testlogbuch), das Testlogbuch ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. 9. in der Schanzenstraße beidseitig im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 121. „Über künstliche Fingernägel kann man immer Nagellack auftragen“, sagt Schäberle. entgegen § 15 Absatz 2 Satz 1 eine zum Mitnehmen erworbene Speise oder ein Getränk am Ort des Erwerbs oder in dessen unmittelbarer Umgebung verzehrt. im Freien ohne feste Sitzplätze höchstens 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. entgegen § 16 Absatz 4 die zuständige Behörde nicht unverzüglich informiert. März öffnen. die Schülerinnen und Schüler zwischen den Jahrgangsstufen nicht durchmischt werden und sämtliche jahrgangsstufenübergreifenden Aktivitäten entfallen; dies gilt nicht für Prüfungshandlungen, soweit deren Durchführung den Anforderungen nach Absatz 1 genügt und für schulische Feiern; für diese gilt abweichend von Absatz 1 das Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2. Hier lesen Sie, wie der Familienalltag in Zeiten der Krise funktioniert. Beim Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände, während des Unterrichtes und bei der Betreuung von Schülerinnen und Schülern sowie bei schulischen Veranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern an anderen Orten soll auf die Wahrung des Abstandsgebots hingewirkt werden, soweit dies mit der Erfüllung der erzieherischen und didaktischen Aufgabe vereinbar ist und die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Januar 1974 (HmbGVBl. Nicht-Geimpfte müssen sich in Hessen auf mehr Corona-Testpflichten im Alltag einstellen. die Durchführung der Veranstaltung ist unter Berücksichtigung der aktuellen epidemiologischen Lage unter Infektionsschutzgesichtspunkten vertretbar. In dem Schutzkonzept ist insbesondere eine zahlenmäßige Begrenzung der Personen zu bestimmen, die sich unter Einhaltung des Abstandsgebots auf der Marktfläche gleichzeitig aufhalten können; hierbei sind auch die Kapazitäten der Zu- und Abgänge, der sanitären Anlagen und der gastronomischen Angebote zu berücksichtigen. 49. entgegen § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a in Verbindung mit § 8 Absätze 1 und 1a in geschlossenen Räumen von staatlichen und privaten Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, bei Angeboten beruflicher Aus- und Fortbildung oder von Einrichtungen von Sprach-, Integrations-, Berufssprach- und Erstorientierungskursträgern die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nicht befolgt, sofern es nicht nach § 19 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz gestattet ist. In dem Schutzkonzept ist vorzusehen, dass Zusammenkünfte, zu denen Besucherzahlen erwartet werden, die unter Berücksichtigung des Abstandsgebots zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, nur auf der Grundlage einer vorherigen Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und einer Zugangskontrolle durchgeführt werden. § 10a Allgemeine Maskenpflichten in öffentlich zugänglichen Gebäuden und in Arbeits- und Betriebsstätten. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, finden das Abstandsgebot nach Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und das Abstandsgebot nach Satz 1 Nummer 5 sowie die Vorgaben nach Satz 1 Nummern 4 und 6 bis 8 keine Anwendung. 34h. die Teilnahme ist nur auf der Grundlage einer vorherigen Buchung der Veranstaltungsteilnahme gestattet. I S. 1307, 1330), in der jeweils geltenden Fassung sowie für die bundes- und landesrechtlich geregelten Bildungsgänge der nichtakademischen Gesundheitsfachberufe einschließlich der für die Berufsausübung zwingend vorgeschriebenen Fortbildungen. Denn sie kommen ihren Kunden sehr nahe, wie eine verängstigte Kosmetikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland erzählt hat. entgegen § 15 Absatz 5 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 in Club- oder Gesellschaftsräumen von Vereinen, insbesondere von Sport, Kultur- und Heimatvereinen, die Vorgaben nach § 15 Absätze 1 bis 4 nicht befolgt. entgegen § 14a Absatz 4 sexuelle Dienstleistungen innerhalb von Prostitutionsstätten oder im Rahmen der Prostitutionsvermittlung mit mehr als einer beziehungsweise einem Prostituierten und einer Kundin beziehungsweise einem Kunden in einem Raum erbringt oder entgegennimmt. (7) Die Schulen sind berechtigt, über die in den Schulen nach Absatz 1 durchgeführten Testungen eine Testbescheinigung zu erstellen, die mindestens die Angaben nach § 10i Absatz 1 Nummer 4 Buchstaben a bis e enthalten muss. Als medizinische Maske gilt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine Schutzmaske mit technisch höherwertigem Schutzstandard, insbesondere FFP2. Um Gel- und andere Kunstnägel zu kürzen, dürften auf keinen Fall Nagelknipser oder -scheren verwendet werden, sagt Schäberle: „Der Kunststoff ist härter als der Naturnagel, und wenn man ihn abknipsen oder schneiden würde, könnte er brechen.“. Und wie sieht es mit dem Waxing, der Gesichtsenthaarung und Wimpernverlängerung aus? TV oder Streaming - Hier gibt es alle Infos für Fans und Neugierige, Hier gibt es alle Videos rund um unsere News & Sendungen, Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios, Podologen, Waxing, Sonnenstudio, Tätowierung & Co: Alle Bundesländer haben ein Ende der Zwangspausen für fast alle körpernahen Dienstleistungen umgesetzt. Das Betretungsverbot endet abweichend von Satz 1 vor dem Ablauf von zehn Tagen für Personen, die über einen Coronavirus-Testnachweis nach § 10h, einen Coronavirus-Impfnachweis nach § 2 Absatz 5 oder einen Genesenennachweis nach § 2 Absatz 6 verfügen. häufig berührte Oberflächen sowie Sanitäranlagen sind regelmäßig zu reinigen. für anwesende Personen gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8 mit der Maßgabe, dass die Gäste die Masken während des Verweilens auf dauerhaft eingenommenen Sitzplätzen ablegen dürfen; die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8 einhalten; die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8 gilt auch in Warteschlangen und Menschenansammlungen vor den Eingängen der Einrichtungen sowie auf deren Außenflächen und Stellplatzanlagen. einen Besucher zeitgleich je Patientin oder Patient und eine Besuchsdauer von je einer Stunde begrenzen. Die für Sport zuständige Behörde bestimmt in der Genehmigung nach Satz 1 die zulässige Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer unter Berücksichtigung des einzuhaltenden Abstandsgebots. Im Verkehr mit Reisebussen - Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach §§ 48 und 49 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung vom 8. Der Corona-Lockdown in Deutschland wurde bis zum 11. sich in der Einrichtung eines Schnelltests nach § 10d zu unterziehen. Eintrittskarten dürfen nur im Vorverkauf vertrieben werden. 48t. Doch nicht überall. entgegen § 20 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit § 10j Absatz 1 Satz 1 Nummern 3 und 4 als Betreiberin oder Betreiber einer Sauna- oder Dampfbadeinrichtung nach dem Zwei-G-Zugangsmodell nicht sicherstellt, dass während des Betriebs ausschließlich Personen anwesend sind, die über einen Coronavirus-Impfnachweis nach § 2 Absatz 5 oder einen Genesenennachweis nach § 2 Absatz 6 verfügen oder das 18. 51e. Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 4 IfSG, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8, mit der Maßgabe, dass die Masken bei Ansprachen und Vorträgen durch die jeweils sprechenden Personen abgelegt werden dürfen. 4. entgegen § 4a Absatz 2 eine private Feierlichkeit im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis veranstaltet oder an einer solchen teilnimmt, die über die nach § 4a Absatz 1 Satz 1 zulässigen Arten der Zusammensetzung hinausgeht. Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8, mit der Maßgabe, dass die Masken bei Ansprachen und Vorträgen durch die jeweils sprechenden Personen abgelegt werden dürfen. Mai 2019 (HmbGVBl. 28. entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Absätze 1 und 1a in Verkaufsstellen des Einzelhandels und Ladenlokalen von Dienstleistungs- oder Handwerksbetrieben, Apotheken, Sanitätshäusern, Banken und Sparkassen sowie Pfandhäusern und bei deren öffentlichen Pfandversteigerungen, bei sonstigen Versteigerungen, in Poststellen, im Großhandel, bei Wanderlagern und auf Wochenmärkten sowie auf Spezialmärkten und Jahrmärkten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nicht befolgt. http://www.hamburg.de/servlet/segment/de/verordnung/, Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 28. Die Vorgaben zur Kontaktdatenerhebung nach § 7 sind umzusetzen. (3) Die Darreichung von Lebensmittelproben zum Direktverzehr sowie die Darreichung von unverpackten Kosmetika in Form von Testern sind untersagt. § 9 findet keine Anwendung. Kosmetikstudios, Nagelstudios und Fußpfleger dürfen in einigen Bundesländern öffnen, sofern es die Inzidenzzahlen zulassen. Weitere Personen dürfen sich dabei nicht im selben Raum befinden. Sätze 1 und 2 gelten nicht für Gebäude, auf die die Regelungen in §§ 11 bis 34a anwendbar sind. Für die in den Einrichtungen gelegenen Verkaufsstellen findet § 13 Anwendung. bei Bildung von Warteschlangen ist durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu gewährleisten, dass Personen das Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2 einhalten können. anwesende Personen müssen das Abstandsgebot nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 einhalten; § 4 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Reduzierung des unmittelbaren Körperkontaktes zwischen Personen die nicht über einen Coronavirus-Impfnachweis nach § 2 Absatz 5 oder über einen Genesenennachweis nach § 2 Absatz 6 verfügen, Einhaltung der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst und, ein negatives Ergebnis eines bei ihr bzw.
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